Geburtenanzeige

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren: € 18,60 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)

Zuständig

Gmeiner Bernhard
Kontaktdaten von Bernhard Gmeiner
FunktionGemeinderat
NameBernhard Gmeiner
AmtsgebäudeRathaus
AdresseRathausplatz 1
2544 Leobersdorf
Telefon+43 2256 62396 29
Faxnummer+43 2256 62396 31
E-Mailstandesamt@leobersdorf.at