Informationen zur Gemeinderatswahl 26. Jänner 2025

Veröffentlichungsdatum09.12.2024Lesedauer5 MinutenKategorienBürgerservice News
Antrag Wahlkarten NÖ Landtagswahl

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Infos zur Gemeinderatswahl am Sonntag, 26.01.2025: 

Lichtbildausweis

Nehmen Sie zur Stimmabgabe einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) mit. Die Vorlage ist nicht notwendig, wenn der Wähler oder die Wählerin der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt ist. 

Wahlinformation

Im Dezember wurden die amtlichen Wahlinformationen ausgeschickt. Bitte bringen Sie zur Erleichterung der Wahlabwicklung den personalisierten Abschnitt in Ihr Wahllokal mit. 

Gültigkeit Stimmzettel

  • Eindeutige Bezeichnung der Wahlpartei, die gewählt werden soll (z.B. ankreuzen, anhaken oder unterstreichen der Wahlpartei, die gewählt werden soll).
  • Bezeichnung eines Kandidaten oder einer Kandidatin einer Wahlpartei oder mehrerer Kandidaten oder Kandidatinnen aus ein und derselben Wahlpartei.
  • "Name schlägt Partei": wird eine Wahlpartei bezeichnet und zusätzlich Kandidaten und Kandidatinnen einer anderen Wahlpartei, dann fällt die Stimme auf die Wahlpartei, deren Kandidaten und Kandidatinnen bezeichnet wurden.

Ungültigkeit Stimmzettel

  • Bezeichnung von zwei oder mehreren Wahlparteien.
  • Bezeichnung von mehreren Kandidaten und Kandidatinnen aus unterschiedlichen Wahlparteien.
  • Nicht ausgefüllter Stimmzettel
  • Beeinträchtigung bzw. Bekritzeln des Stimmzettels, sodass kein eindeutiger Wählerwille hervorgeht.

Vorzugsstimmen

  • Ankreuzen, anhaken der Kandidaten oder Kandidatinnen auf dem Stimmzettel oder Name des gewünschten Kandidaten/Kandidatin auf Stimmzettel schreiben.
  • Nur Kandidaten oder Kandidatinnen derselben Wahlpartei bezeichnen.
  • Maximal 5 Vorzugsstimmen vergeben, ansonsten sind Vorzugsstimmen ungültig. Dieser Stimmzettel gilt aber als Stimme für die Wahlpartei der Kandidaten und Kandidatinnen.  

Wahlkarte/Briefwahl

  • Beantragung nur noch persönlich (oder durch bevollmächtigten Boten) bis Freitag, 24.01.2025, 12:00 Uhr im Bürgerservice Büro der Marktgemeinde Leobersdorf (Rathausplatz 1) möglich. Die Wahl kann gleich im Rathaus durchgeführt werden, die Wahlkarte wird sodann dem Gemeindebediensteten übergeben. 
  • Ansonsten muss die Wahlkarte spätestens am Sonntag, 26.01.2025, 06:30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde im Rathaus (Postkasten der Marktgemeinde Leobersdorf) einlangen. 
  • Briefwahlkarten dürfen persönlich (oder durch einen Boten) am Sonntag, 26.01.2025 im für den Wähler zuständigen Wahllokal abgegeben werden.
  • Mit offener und nicht unterschriebener Wahlkarte kann innerhalb der Gemeinde in einem fremden Sprengel vor Ort gewählt werden.

Bei Briefwahl bitte beachten: 

  • Ausgefüllter Stimmzettel in unbeschriftetes Wahlkuvert
  • Wahlkuvert in die Wahlkarte legen
  • Wahlkarte unterschreiben und verschließen
  • Wahlkarte in Überkuvert legen und bis spätestens 26.01.2025, 06:30 Uhr beim Rathaus oder bis Wahlschluss im zuständigen Sprengel abgeben. 

Gemeinderatswahl 26. Jänner 2025

Wahlzeit und Wahllokale

In Leobersdorf kann am 26. Jänner 2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr  in sechs Wahlsprengeln gewählt werden. Die den Sprengeln zugehörigen Wahllokale sind:

 WAHLLOKALE  
Alte HauptschuleSprengel 1

Hauptschulplatz 6

Neue MittelschuleSprengel 2Schulgasse 5
Kindergarten 2Sprengel 3Südbahnstraße 23
LeovitalSprengel 4Färbergasse 7
Kindergarten 3Sprengel 5 & 6Friedhofstraße 5a

Amtliche Kundmachungen

Kundmachung zur Gemeinderatswahl finden Sie hier.

Amtliche Wahlinformation

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation – Gemeinderatswahl 2025“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung. 

Die Karte ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet eine Buchstaben/Ziffernkombination für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mit. 

Leider kommt es immer wieder vor, dass diese Wahlinformation nicht in Ihrem Briefkasten ankommt. Wenn Sie in der Wählerevidenz geführt sind, scheinen Sie im Wählerverzeichnis auf, sind daher wahlberechtigt und können selbstverständlich auch ohne dieser Wahlinformation in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen.

Sollte Ihnen das für Sie zuständige Wahllokal nicht bekannt sein, rufen Sie uns unter der Telefonnummer +432256 62396 an, wir geben Ihnen gerne Ihr Wahllokal bekannt.

Wahlkarte

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte frühzeitig eine Wahlkarte für die Briefwahl

Nun drei Möglichkeiten:

1. Persönlich im Bürgerservice-Büro zu den Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
(am Montag, 02.12.2024 und Montag, 13.01.2025 bis 19:00 Uhr geöffnet)
Dienstag, Mittwoch: 07:30 bis 14:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Identitätsnachweis: Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) ist vorzuweisen.

2. Schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert an Marktgemeinde Leobersdorf, Rathausplatz 1, 2544 Leobersdorf bzw. per E-Mail an verwaltung@leobersdorf.at. Identitätsnachweis: Angabe der Passnummer oder Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder andere Urkunde erforderlich.

3. Oder elektronisch im Internet: Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen. Identitätsnachweis: Angabe der Passnummer oder Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder andere Urkunde erforderlich. Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Es gibt KEINE telefonische Beantragung einer Wahlkarte!

Der schriftliche Antrag muss bis spätestens Mittwoch, 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr eingebracht werden. Oder bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte oder die Übergabe an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Bei einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach Ausfolgung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen und die Briefwahlkarte dem Gemeindebediensteten übergeben.

Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Anfang Jänner 2025 mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025, 06:30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in Ihrem Wahllokal abzugeben.

ACHTUNG:

  • Die Beantragung muss vom Wahlberechtigten selbst gestellt werden. Die Abholung der Wahlkarten für "Angehörige" oder "Bekannte" kann nur mittels Vollmacht erfolgen.
  • Jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte muss eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalt im Ausland etc.) enthalten.
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten.
  • Für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten darf keinesfalls ein Duplikat ausgestellt werden.