Verwaltungsabgaben:
- € 14,30 Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- € 3,90 je Beilage (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister
- € 3,30 Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister
Tipp: Sie können den Antrag auf Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister auch online mit ID Austria stellen.
Die Kosten müssen Sie auch bezahlen, wenn die Abfrage ergebnislos war.