Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen als Voraussetzung für die Weitergewährung von Kinderbetreuungsgeld

Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) ist an die korrekte Durchführung und den Nachweis der ersten zehn Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (fünf der Mutter während der Schwangerschaft und fünf des Kindes nach der Geburt) bei der Krankenkasse gekoppelt.

Die Ärztin/der Arzt trägt jede Untersuchung in den Eltern-Kind-Pass ein.

Bei der Antragstellung müssen die fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und die erste Untersuchung des Kindes (in Kopie) nachgewiesen werden. Die restlichen Untersuchungen müssen bis zum 15. Lebensmonat des Kindes (ebenfalls in Kopie) nachgewiesen werden. 

Wird nur eine Untersuchung nicht rechtzeitig nachgewiesen, so werden vom Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich 1.300 Euro abgezogen! Wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beziehen, erfolgt der Abzug von 1.300 Euro bei jedem der Elternteile

Bei Mehrlingsgeburten müssen die Untersuchungen für jedes Kind extra nachgewiesen werden. 

Als Nachweis für die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen dienen die drei Formblätter aus dem Eltern-Kind-Pass. Auf den Formblättern müssen alle Untersuchungen durch Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes bestätigt sein (auch die interne Untersuchung ist durchzuführen und durch Ärztin/Arzt zu bestätigen).

Tipp

Fertigen Sie eine Kopie der Nach­weisblätter an, aber belassen Sie die Originalblätter im Eltern-Kind-Pass. Die Krankenkasse behält sich vor, die Originale zu einem späteren Zeitpunkt abzuverlangen.

Untersuchungen im Ausland können anerkannt werden, wenn sie nach Art, Anzahl und Zeitpunkt exakt gleich sind wie die österreichischen Untersuchungen. Geeignete ärztliche Bestätigungen, die das nachweisen, müssen vorgelegt werden. 

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt