Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Kinderbetreuungsgeld – Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Karenz

Mütter/Väter, die unselbstständig erwerbstätig (also Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer) sind, haben gegenüber ihrer Arbeitgeberin/ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Karenz. Karenz bedeutet Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgelts. 

Der Anspruch auf Karenz besteht, bei Inanspruchnahme eines Elternteils, längstens bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes. Nehmen beide Elternteile abwechselnd Elternkarenz in Anspruch, kann die Karenz längstens bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes dauern. (Ausnahmen bestehen etwa für Alleinerziehende.) Die Mindestdauer der Karenz beträgt zwei Monate.

Sollte Ihr Kind vor dem 1. November 2023 geboren, adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen worden sein, so besteht der Karenzanspruch jedenfalls bis zum 2. Geburtstag des Kindes. 

Achtung

Bitte beachten Sie, dass sich der Anspruch auf Karenz hinsichtlich der Dauer mit dem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nicht decken muss.

Weitere Informationen zum Thema "Elternkarenz" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Teilzeitbeschäftigung

Mütter/Väter haben bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Diese kann unabhängig davon ausgeübt werden, ob zuvor Karenz in Anspruch genommen wurde.

Unter welchen Voraussetzungen gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht und unter welchen Voraussetzungen eine solche vereinbart werden kann sowie weiterführende Informationen zum Thema, finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Elternkarenz und Elternteilzeit (→ BMAW)

Letzte Aktualisierung: 5. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundeskanzleramt
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft