Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Sonstige persönliche Gründe

Eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer hat bei Vorliegen sonstiger wichtiger Gründe, die ihre/seine Person betreffen, beispielsweise

  • Hochzeit
  • Geburt eines Kindes (gilt für den Vater)
  • Hochzeit oder Todesfall (von nahen Angehörigen)
  • Umzug
  • Vorladung zu Behörden
  • Arztbesuch

pro Anlassfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung für eine verhältnismäßig kurze Zeit (in der Regel für maximal 1 Woche).

Handelt es sich bei Amtswegen im Einzelfall um eine behördliche Vorladung, gebührt in der Regel Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung. Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung für sonstige Behördenwege gebührt nur, wenn diese während der Dienstzeit erfolgen müssen und nicht auf andere Weise (z.B. durch ein Telefonat) erledigt werden können.

Tipp

Die Dienstverhinderungsgründe mit Entgeltfortzahlung (→ USP) sind in der Regel in den Kollektivverträgen geregelt. Den jeweiligen Kollektivvertrag Ihrer Branche erhalten Sie bei ihrer Wirtschaftskammer.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich im Einzelfall – trotz Konkretisierung der Dienstverhinderungsgründe bzw. des zeitlichen Ausmaßes in ihrem Kollektivvertrag – auf die gesetzliche Regelung im Angestelltengesetz oder im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) berufen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft