Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Erhöhte Familienbeihilfe

Allgemeine Informationen

Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt ab 1. Jänner 2024 180,90 Euro pro Monat. Sie wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Sie steht solange zu, wie die allgemeine Familienbeihilfe gewährt wird, und kann auch rückwirkend zuerkannt werden, allerdings höchstens für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung.

Für den Nachweis der Behinderung erfolgt nach Antragstellung eine Einladung zu einer Untersuchung bei einer sachverständigen Ärztin/einem sachverständigen Arzt.

Seit 1. März 2023 kommt es zu einer Verwaltungsvereinfachung bei der Beantragung der erhöhten Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder bis zum 18. Lebensjahr.

Als Nachweis für den Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe reichen ab diesem Zeitpunkt auch die Daten aus dem Behindertenpassverfahren aus und die Antragsteller/innen bzw. die Kinder ersparen sich die bisher nötige, gesonderte ärztliche Begutachtung.

Voraussetzungen

  • Der Grad der Behinderung des Kindes beträgt mindestens 50 Prozent oder
  • Das Kind ist dauerhaft außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen

Arbeitsversuch gemäß § 8 Abs 6a Familienlastenausgleichsgesetz

Wenn bei einer Person mittels Sachverständigengutachten eine dauernde Erwerbsunfähigkeit (als Dauerzustand) festgestellt wurde und Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht, diese Person dann einen Arbeitsversuch unternimmt, wobei in der Folge das Einkommen die im § 5 Abs 1 normierte Einkommensgrenze übersteigt, besteht für dieses Kalenderjahr kein Anspruch auf die Familienbeihilfe; fällt das Einkommen in einem nachfolgenden Kalenderjahr wieder unter die genannte Grenze, kann der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe wieder aufleben. Die Partei muss einen neuen Antrag einreichen; wenn die Erwerbsunfähigkeit gemäß § 2 Abs 1 lit c als Dauerzustand festgestellt wurde, ist kein weiteres Sachverständigengutachten erforderlich.

Zuständige Stelle

Finanzamt Österreich

Erforderliche Unterlagen

Formular "Familienbeihilfe – Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung – Antrag – Beih3"

Tipp

Der Eltern-Kind-Pass dient dazu, die Entwicklung der Kinder in den ersten Lebensjahren medizinisch zu begleiten. Darin sind kostenlose Untersuchungen für Ihr Kind vorgesehen, die Ihnen die Sicherheit geben sollen, dass sich Ihr Kind entsprechend seinen Möglichkeiten entwickelt.

Zusätzliche Informationen

Seit 1. Jänner 2023 wird der Betrag von Euro 60 von der erhöhten Familienbeihilfe nicht mehr monatlich auf das Pflegegeld angerechnet. Die Berücksichtigung dieser Änderung erfolgt automatisch.

Rechtsgrundlagen

§§ 2, 5 und 8 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG)

Zum Formular

Familienbeihilfe – Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung – Antrag – Beih3

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt