Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Abkürzungen auf österreichischen Kennzeichentafeln – Oberösterreich

Jedes Kfz-Kennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. In der folgenden Tabelle sind alle Abkürzungen für das Bundesland Oberösterreich angeführt.

Diese Tabelle zeigt alle Abkürzungen auf Kfz Kennzeichen des Bundeslandes Oberösterreich an.
Abkürzungen Zulassungsbezirk Zulassungsbehörde
BR Braunau BH Braunau am Inn
EF  Eferding  BH Eferding 
FR  Freistadt  BH Freistadt 
GM  Gmunden  BH Gmunden 
GR  Grieskirchen  BH Grieskirchen 
KI  Kirchdorf an der Krems  BH Kirchdorf an der Krems 
Linz – Stadt  Landespolizeidirektion Oberösterreich für das Gebiet der Gemeinde Linz 
LL  Linz/Land  BH Linz-Land 
PE  Perg  BH Perg 
RI  Ried im Innkreis  BH Ried im Innkreis 
RO  Rohrbach  BH Rohrbach im Mühlkreis 
SD  Schärding  BH Schärding 
SE  Steyr/Land  BH Steyr-Land 
SR  Steyr – Stadt   Landespolizeidirektion Oberösterreich für das Gebiet der Gemeinde Steyr 
UU  Urfahr/Umgebung  BH Urfahr-Umgebung 
VB  Vöcklabruck  BH Vöcklabruck 
WE  Wels – Stadt  Landespolizeidirektion Oberösterreich für das Gebiet der Gemeinde Wels 
WL  Wels/Land  BH Wels

Informationen zu Sonderkennzeichen, z.B. für Kfz oberster Verwaltungsorgane oder der Bundespolizei, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

§ 26 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion