Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Fahren mit ausländischen Kennzeichen

Hinweis

In jedem EU-Land muss bei der Zulassung eines Autos eine Autohaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Diese Pflichtversicherung ist in allen EU-Ländern gültig.

Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs

Menschen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs haben, dürfen ein Kfz oder einen Anhänger mit ausländischen Kennzeichen längstens ein Jahr in Österreich verwenden. Die Jahresfrist beginnt mit der Einbringung des Fahrzeugs nach Österreich zu laufen.

Wenn die Person durch einen längeren Aufenthalt in Österreich auch den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Inland hat, muss das ausländische Fahrzeug umgemeldet werden.

Hauptwohnsitz in Österreich

Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, dürfen ein Kfz oder einen Anhänger mit ausländischen Kennzeichen einen Monat lang in Österreich verwenden. Die Monatsfrist beginnt mit der erstmaligen Einbringung des Fahrzeugs nach Österreich zu laufen. Eine vorübergehende Verbringung des Fahrzeugs aus Österreich unterbricht diese Frist nicht.

Eine Verlängerung um einen weiteren Monat ist möglich, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass eine inländische Zulassung nicht vorgenommen werden konnte. Eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen.

Nach Ablauf dieser Fristen müssen die Zulassungsbescheinigung und die ausländischen Kennzeichentafeln bei der zuständigen Landespolizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft abgegeben werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen österreichische Kennzeichentafeln verwendet werden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird. Für die Anmeldung ist eine in Österreich gültige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Versicherung muss bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen sein, das berechtigt ist, in Österreich Haftpflichtversicherungsleistungen zu erbringen.

Für die Zulassung ist bei Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis eine Einzelgenehmigung bzw. bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank erforderlich. Zuständig ist das jeweilige Amt der Landesregierung (Technische Prüfstelle) bzw. die Generalimporteurin/der Generalimporteur für dieses Fahrzeug.

Achtung

Wer gegen die Bestimmungen zum Fahren mit ausländischen Kennzeichen verstößt, riskiert hohe Verwaltungs- und Finanzstrafen.

Ziehen ausländischer Anhänger mit österreichischen Kfz

Ein Anhänger mit ausländischen Kennzeichen darf mit einem Kfz mit österreichischen Kennzeichen nur gezogen werden, wenn für den Anhänger ein österreichisches Kennzeichen verwendet wird. Dieses muss das ausländische Kennzeichen überdecken. Die Kennzeichentafel ist rot und hat dasselbe Kennzeichen wie das Zugfahrzeug. Die Verwendung eines Anhängers mit ausländischem Kennzeichen richtet sich danach, ob der Hauptwohnsitz der Lenkerin/des Lenkers außerhalb Österreichs oder in Österreich liegt.

Rechtsgrundlagen

§§ 82, 83 Kraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie