Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Ferialjob

Sobald die Jugendliche/der Jugendliche 15 Jahre alt geworden ist und ihre/seine Schulpflicht beendet ist, darf sie/er einen Ferialjob ausüben. Die Schulpflicht endet in ihrem/seinem letzten (neunten) Schuljahr am Tag vor Beginn der Sommerferien.

Achtung

Wenn die Jugendliche/der Jugendliche ihren/seinen 15. Geburtstag vor Beginn der Sommerferien, die auf die neunte Schulstufe folgen, feiert, fällt sie/er unter das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz. Erst mit Vollendung der Schulpflicht – mit Ferienbeginn – gilt sie/er als Jugendliche/Jugendlicher und darf ab diesem Zeitpunkt einen Ferialjob ausüben.

Für Jugendliche gibt es verschiedene Möglichkeiten, während der Ferien Arbeitserfahrungen zu sammeln:

  • Ferialpraktika werden meist von Schülerinnen/Schülern und Studentinnen/Studenten im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums absolviert, daher steht der Lern- und Ausbildungszweck im Vordergrund. Ob ein Entgelt ausgezahlt wird, obliegt der individuellen Vereinbarung zwischen der Praktikantin/dem Praktikanten und der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber, außer der Kollektivvertrag sieht eine ausdrückliche Regelung vor. "Echte Ferialpraktikantinnen"/"Echte Ferialpraktikanten" sind nur unfallversichert.
  • Ferialangestellte und Ferialarbeiterinnen/Ferialarbeiter haben ein befristetes Arbeitsverhältnis und für sie gelten sämtliche Bestimmungen des Kollektivvertrages. Sie haben Anspruch auf Entgelt und sind vollversichert (d.h. kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert), sofern die Geringfügigkeitsgrenze (→ USP) überschritten wird.
  • Volontärinnen/Volontäre halten sich in der Regel in Betrieben auf, um deren Arbeit kennenzulernen, haben aber selbst keinerlei Arbeitspflicht und auch keinen Anspruch auf Entgelt. Sie sind unfallversichert. 

Hinweis

Da es für Ferialjobs in Firmen selten klare Regeln gibt, ist es wichtig, seine Rechte zu kennen. Hilfreiche Tipps für Praktikantinnen/Praktikanten und Tipps für sonstige Ferialjobberinnen/Ferialjobber finden sich auf den Seiten der Österreichischen Arbeiterkammer.  

Tipp

Nützliche Bewerbungstipps und weitere Informationen zur Ferialpraxis finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 30. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion