Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Strafen bei Verstößen durch Unternehmer im Burgenland

Hinweis

In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

Diese Tabelle zählt die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen durch Unternehmer gegen Jugendschutzbestimmungen im Burgenland auf.

Verstoß

Konsequenz

Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist:

Verstoß der Unternehmerinnen/Unternehmer und Veranstalterinnen/Veranstalter gegen die für Jugendliche geltenden Regelungen bezüglich

Der Versuch ist strafbar.

Die Pflichten der Unternehmerinnen/Unternehmer,  Veranstalterinnen/Veranstalter und deren Beauftragten bestehen darin,

  • Im Rahmen ihres Betriebes oder ihrer Veranstaltungen dafür zu sorgen, dass die auf ihre Tätigkeiten anwendbaren Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes oder der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen von jungen Menschen eingehalten werden (z.B. durch Aufklärung, Feststellung des Alters, Verweigerung des Alkoholausschankes an unter 16-Jährige, Verweigerung der Abgabe von Tabakwaren und verwandten Erzeugnissen an unter 18-Jährige, Verweigerung des Zutritts sowie Verweisung aus Räumlichkeiten oder von Grundstücken)
  • Auf Beschränkungen, die für den Betrieb oder die Veranstaltung nach dem Jugendschutzgesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten, deutlich sichtbar hinzuweisen

Ohne Gewinnabsicht:

  • Geldstrafe bis zu 700 Euro oder im Falle der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu drei Tagen

Mit Gewinnabsicht:

  • Geldstrafe bis zu 8.000 Euro oder im Falle der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen und
  • Meldung bezüglich der Verwaltungsübertretung an die Gewerbebehörde
Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion