Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Allgemeines zu IBAN und BIC

Bei Inlandszahlungen und seit 1. Februar 2016 auch bei grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen innerhalb des EWR ist kein BIC mehr erforderlich.

Internationale Kontonummer (IBAN)

Mit der internationalen Kontonummer IBAN und der internationalen Bankleitzahl BIC werden Bankverbindungen in der EU einheitlich dargestellt. Der Zahlungsverkehr kann dadurch automatisiert werden, das ermöglicht schnellere und günstigere Überweisungen.

IBAN wird die standardisierte internationale Bankkontonummer (englisch: International Bank Account Number) genannt. Die IBAN ist immer gleich aufgebaut, je nach Herkunftsland ist sie jedoch unterschiedlich lang. Österreichische IBAN haben immer 20 Stellen.

IBAN-Aufbau

Grafik-Quelle: Oesterreichische Nationalbank

Neu an der IBAN sind die ersten vier Stellen. Die ersten zwei Stellen sind mit Buchstaben besetzt und geben an, in welchem Land das Konto geführt wird. Die Länderkennung für österreichische Konten ist immer AT. Darauf folgt eine zweistellige Prüfziffer, die dazu dient, Fehlerüberweisungen zu vermeiden. Dann kommt die fünfstellige bisherige Bankleitzahl, gefolgt von der elfstelligen bisherigen Kontonummer (inklusive Nullen).

Die eigene IBAN ist online unter den Telebankingdaten zu finden oder sie kann bei der kontoführenden Bank erfragt werden. Unternehmerinnen/Unternehmer sollten ihre IBAN auf Geschäftsbriefen und Rechnungen immer anführen.

Bei elektronischen Zahlungsaufträgen wird die IBAN zur Gänze ohne Leerzeichen eingegeben. Bei handschriftlichen Aufträgen ist zur leichteren Lesbarkeit die Darstellung der IBAN in Blöcken zu je vier Zeichen möglich.

Internationale Bankleitzahl (BIC)

Beim BIC (englisch: Bank Identifier Code) handelt es sich um die eindeutige Kennung einer Bank. Der BIC ist auf internationaler Ebene, was die Bankleitzahl (BLZ) auf nationaler Ebene darstellt. Ein BIC-Code besteht aus acht oder elf Stellen. Häufig werden für den BIC auch die Begriffe SWIFT, SWIFT-Code oder SWIFT-Adresse verwendet.

BIC-Aufbau

Grafik-Quelle: Oesterreichische Nationalbank

Der BIC der kontoführenden Bank ist auf den Kontoauszügen ersichtlich bzw. online unter den Telebankingdaten zu finden.

Bei Inlandszahlungen und seit 1. Februar 2016 auch bei grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen innerhalb des EWR ist kein BIC erforderlich. Sofern der neue Beleg Zahlungsanweisung verwendet wird genügt es, die IBAN der Zahlungsempfängerin/des Zahlungsempfängers anzugeben (sie beinhaltet die Bankverbindung).

Weiterführende Links

IBAN und BIC (→ OeNB)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion