Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Autostoppen

Hinweis

Das Autostoppen auf Autobahnen und Schnellstraßen ist österreichweit verboten.

Was das Autostoppen auf anderen Straßen bzw. Plätzen angeht, kann es zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen, da in Österreich der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt ist, sondern Angelegenheit der Bundesländer ist. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, die Jugendschutzgesetze in den Bereichen Rauchen, Alkohol und Ausgehzeiten Anfang 2019 anzugleichen.

In der Steiermark ist Autostoppen – sowie das sonstige Auffordern (z.B. über Internetplattformen) von unbekannten Lenkerinnen/Lenkern – unter 16 Jahren verboten, ausgenommen in Notsituationen, in Begleitung einer Aufsichtsperson oder wenn die Lenkerin/der Lenker oder eine mitfahrende Person das Kind bzw. die Jugendliche/den Jugendlichen kennt. Den Lenkerinnen/den Lenkern ist es verboten, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zum Mitfahren einzuladen und, wenn sie von diesen angehalten werden oder in sonstiger Weise zur Mitnahme aufgefordert werden, mitfahren zu lassen.

In Kärnten und Vorarlberg ist Autostoppen unter 14 Jahren verboten, ausgenommen in Notfällen, oder wenn das Kind die Lenkerin/den Lenker kennt. Den Lenkerinnen/den Lenkern ist es ebenso verboten, Kinder, die sie nicht kennen, im Auto mitzunehmen bzw. sie zum Mitfahren einzuladen.

In allen anderen Bundesländern ist das Autostoppen (außerhalb von Autobahnen und Schnellstraßen) erlaubt.

Zu beachten ist, dass das Autostoppen auch gefährlich sein kann, da man die Autofahrerin/den Autofahrer nicht persönlich kennt.

Letzte Aktualisierung: 25. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion