Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Checklisten Arbeit in Österreich für Drittstaatsangehörige

Checklliste Allgemeines zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Österreich
Allgemeines zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Österreich
Thema Detailinformationen Erledigt
kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung Um in Österreich arbeiten zu dürfen, benötigen Bürgerinnen/Bürger aus Drittstaaten eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung (→ USP), die die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber ermöglicht (zum Beispiel Rot-Weiß-Rot – Karte) oder freien Arbeitsmarktzugang gewährt (zum Beispiel Rot-Weiß-Rot – Karte plus, Daueraufenthalt – EU).  
Berechtigung durch das AMS In Ausnahmefällen ist zusätzlich zum Aufenthaltstitel oder Visum eine Berechtigung durch das Arbeitsmarktservice notwendig (z.B. für Studierende und Saisonarbeitskräfte).  

Checkliste für Drittstaatsangehörige die bereits einen Arbeitsplatz haben.

Arbeitsplatz ist bereits vorhanden
Thema Detailinformationen Erledigt
nach der Einreise Ist bereits ein Arbeitsplatz vorhanden, muss nach der Einreise eine Meldung bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber erfolgen.  
Arbeitsantritt Bei Arbeitsantritt muss eine Bestätigung über die  vollständige Anmeldung (→ USP) der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers unverzüglich ausgehändigt werden.  
Pendlerpauschale und Pendlereuro kann beim Arbeitgeber beantragt werden.  
Beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle muss unter anderem der Arbeitsvertrag genau geprüft werden.  

Checkliste zur Jobsuche in Österreich für Drittstaatsangehörige
Jobsuche in Österreich
Thema Detailinformationen Erledigt
Qualifikationen In Wien, Linz, Graz und Innsbruck gibt es Anlaufstellen, die Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen anbieten. In den übrigen Landeshauptstädten gibt es wöchentliche Sprechtage.  
Vorgehensweise Es gibt einige Möglichkeiten und Wege, eine Stelle zu finden. oesterreich.gv.at informiert über die Vorgehensweise bei der Jobsuche bzw. Anlaufstellen für Arbeitsuchende.  
Links Links zu Jobbörsen und Stellenausschreibungen, die bei der Jobsuche helfen können, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.  
Bewerbungstipps Wie ein Bewerbungsschreiben bzw. Motivationsschreiben verfasst wird, worauf bei der Erstellung eines Lebenslaufs zu achten ist und wie die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch erfolgt, erfahren Sie im Kapitel "Bewerbungstipps".  
Arten von Beschäftigung Aus unterschiedlichen Arten von Beschäftigung ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.   
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion