Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen – Regelung in Tirol

Hinweis

In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. der Jugendliche gerade aufhält.

Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben oder Zugänglichmachen von Medien, Gegenständen und Dienstleistungen an Personen unter 18 Jahren ist verboten, wenn diese insbesondere

  • durch die Verherrlichung von Gewalt,
  • durch die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts oder ihres religiösen Bekenntnisses oder
  • durch die Darstellung oder Vermittlung sexueller Handlungen

die körperliche, geistige, sittliche, charakterliche oder soziale Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen gefährden können.

Medien sind z.B. Druckwerke, DVD`s, Computerspiele, Fotos, Videokassetten oder eine Software. Gegenstände sind z.B. Spielsachen, Softairwaffen und Paintball-Markierer. Eine jugendgefährdende Dienstleistung ist z.B. Telefonsex.

Kinder und Jugendliche dürfen solche Medien, Gegenstände oder Dienstleistungen nicht erwerben, innehaben, verwenden oder in Anspruch nehmen.

Wer erwerbsmäßig solche Medien, Gegenstände oder Dienstleistungen anbietet oder vorführt, hat durch geeignete Vorkehrungen Kinder und Jugendliche davon auszuschließen. Dazu gehören räumliche Abgrenzungen, zeitliche Beschränkungen, Aufschriften, mündliche Hinweise udgl.

Letzte Aktualisierung: 17. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion