Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Urkunde

Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen Urkunden und Privaturkunden unterschieden:

Öffentliche Urkunden

Öffentliche Urkunden sind Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Diplome der Universitäten), die

  • von der dazu befugten österreichischen Behörde oder von einem dazu befugten österreichischen Gericht in der vorgeschriebenen Form errichtet werden,
  • von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Urkundsperson (Notarin/Notar, Ziviltechnikerin/Ziviltechniker, Architektin/Architekt, Ingenieurkonsulentin/Ingenieurkonsulent) innerhalb ihres Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form errichtet werden,
  • durch andere gesetzliche Vorschriften als öffentliche Urkunden erklärt werden,
  • im Ausland als öffentliche Urkunden ausgestellt worden sind (in manchen Fällen ist für diese Urkunden eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich).

Hinweis

Von öffentlichen Urkunden kann eine beglaubigte Abschrift (beglaubigte Kopie) erstellt werden, die die Übereinstimmung von Original und Abschrift (Kopie) bestätigt.

Private Urkunden

Alle anderen Urkunden sind Privaturkunden.

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion