Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Allgemeines zu Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaften sind besondere, von den Gerichten getrennte Organe, die vor allem die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahrnehmen. Dazu gehört primär die Anklageerhebung und -vertretung im Strafprozess. Sie werden daher auch als Anklagebehörden bezeichnet. Ihnen obliegt auch die Führung des Ermittlungsverfahrens im Strafverfahren.

Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Den dort tätigen Staatsanwältinnen/Staatsanwälten obliegt die Anklageerhebung und -vertretung sowohl vor dem Landesgericht als auch vor den Bezirksgerichten des jeweiligen Landesgerichtssprengels. Vor den Bezirksgerichten vertreten üblicherweise Bezirksanwältinnen/Bezirksanwälte die Anklage. Sie sind besonders, aber nicht akademisch ausgebildete Fachbeamte.

Die Oberstaatsanwaltschaften sind den Staatsanwaltschaften übergeordnet und bei den Oberlandesgerichten in Wien, Graz, Linz und Innsbruck eingerichtet. Neben der Vertretung der Anklage vor dem Oberlandesgericht führen sie die Dienstaufsicht über alle Staatsanwaltschaften in ihrem Sprengel und unterstehen unmittelbar dem Bundesministerium für Justiz.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz