Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Namhaftmachung eines E-Government-Berechtigten

Allgemeines

Im Zentralen Vereinsregister (ZVR) werden alle in Österreich eingetragenen Vereine zentral verwaltet. Das ZVR verbindet die einzelnen lokalen Vereinsregister und trägt somit zur Vereinfachung des Vereinswesens in Österreich bei.

Das Vereinsgesetz sieht vor, dass der Verein eine organschaftliche Vertreterin/einen organschaftlichen Vertreter als E-Government Berechtigte/E-Government Berechtigten bestellen kann.

Vereinsspezifische Begriffe

ZVR-Zahl

Jedem in Österreich eingetragenem Verein ist im Zentralen Vereinsregister eine eindeutigen ZVR-Zahl zugeordnet. Besonders bei der Suche nach einem einzelnen Verein ist die ZVR-Zahl hilfreich, da sie immer zu einem exakten Suchergebnis führt.

Statuten

Ein Verein wird durch die Vereinbarung von Statuten errichtet. Statuten enthalten Angaben zum Vereinsnamen, Vereinssitz, Vereinszweck, Vertretungsregelung und weiteren wichtigen Daten.

Funktionen der Rolle ZVR E-Government Berechtigten (Bürger)

Die/der E-Government Berechtigte wird ausschließlich von der Vereinsbehörde berechtigt, für einen oder mehrere Vereine tätig zu werden.

Die zeichnungsberechtigten organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter des Vereins beantragen mittels Formular "Namhaftmachung eines/einer E-Government-Berechtigten", welches online bei "Namhaftmachung eines/einer E-Government-Berechtigten (→ BMI)" für jede Bürgerin/jeden Bürger verfügbar ist, diese Berechtigung.

Die/der E-Government Berechtigte muss eine organschaftliche Vertreterin/ein organschaftlicher Vertreter des Vereines sein und kann nach Berechtigungsfreigabe durch die Vereinsbehörde nachfolgende Funktionen im ZVR bearbeiten:

  • Adressänderung zum Verein
  • Adressänderung zu organschaftlichen Vertretern
  • Erfassung einer Neuwahl
  • Anlegen neuer organschaftlicher Vertreter im Zuge einer Neuwahl
  • Kooptierung (Nachbesetzung eines organschaftlichen Vertreters in der laufenden Funktionsperiode)

Zugang E-Government Berechtigter

Der Zugang für die E-Government Berechtigte/den E-Government Berechtigten erfolgt unter "Namhaft gemachte Bürger" bzw. über oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Vereinsgesetz (VerG)

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

Erstellt in Zusammenarbeit mit: Bundesministerium für Inneres