Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Passbild-Kriterien

Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein. Der Kopf muss etwa 2/3 des Bildes einnehmen, der Augenabstand mindestens 8 mm betragen. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein und die Person muss zweifelsfrei zu erkennen sein. Das Lichtbild muss in Farbe sein.

Für das Bild darf nur glattes und glänzendes Papier ohne Oberflächenstruktur verwendet werden. Es darf keine Beschädigung, Verunreinigung oder unnatürliche Farbe (u.a. auch rote Augen) aufweisen.
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet und in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Schattenbildung im Gesicht und Reflexionen sind zu vermeiden. Bei Brillenträgern müssen die Augen klar und deutlich erkennbar sein.

Der Hintergrund muss einfärbig (hell, ideal grau) sein, kein Muster und ausreichend Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen.

Das Foto muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck, unverdeckten Augen, möglichst natürliche Wiedergabe der Hauttöne und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen. Eine Darstellung mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist unzulässig. Das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen ist zulässig. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, soweit der Entwicklungsstand der Person oder körperliche Gegebenheiten es nicht anders ermöglichen.

Weiterführende Links

Passbild-Kriterien (→ BMI)

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion