Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Erwerb der Staatsbürgerschaft bei vermeintlicher Abstammung

In diesem Fall geht es um eine Fremde/einen Fremden, die vermeintliche Staatsbürgerin/der vermeintliche Staatsbürger kraft Abstammung war. Eine Feststellung der Vaterschaft oder ein Vaterschaftsanerkenntnis hat jedoch nachträglich ergeben, dass keine Abstammung vorlag. Die betroffene Person erwirbt die Staatsbürgerschaft rückwirkend mit dem Tag der Geburt mittels Anzeige. Die Behörde stellt den rückwirkenden Erwerb mit Bescheid fest.

Beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige ist das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband grundsätzlich nicht erforderlich.

Beispiel

Die Mutter ist keine österreichische Staatsbürgerin, aber ihr Ehemann und vermeintlicher Vater A des ehelich geborenen Kindes ist österreichischer Staatsbürger. Das Kind wird in aufrechter Ehe geboren und daher aufgrund der Staatsbürgerschaft des vermeintlichen Vaters als österreichischer Staatsbürger gesehen. Wenn sich nun später entweder durch die Feststellung der Vaterschaft oder durch ein Vaterschaftsanerkenntnis des tatsächlichen Vaters herausstellt, dass A nicht Vater des Kindes ist, dann kann auch das Kind nicht die österreichische Staatsbürgerschaft mittels Abstammung von A erworben haben. Das Kind kann eine schriftliche Anzeige einbringen und die Behörde wird den rückwirkenden Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft feststellen.

Rechtsgrundlagen

§ 59 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)

Letzte Aktualisierung: 29. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres