Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Erste Schritte nach der stillen Geburt

Liegt eine Fehlgeburt vor, wird ein Kind tot geboren oder stirbt das Kind unmittelbar nach der Geburt, ist es wichtig, mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt bzw. der Hebamme zu reden, sich beraten zu lassen und sich genügend Zeit zu geben, um das Geschehene fassen zu können. 

Die Eltern können sich so viel Zeit nehmen, wie sie brauchen, um sich von dem Kind zu verabschieden. Auch die Angehörigen haben die Möglichkeit, das Kind kennenzulernen und sich zu verabschieden.

Es besteht die Möglichkeit, das Kind segnen oder nottaufen zu lassen. Nähere Informationen zu diesen Möglichkeiten finden Sie bei der Krankenhausseelsorge.

Wird ein Kind tot geboren oder stirbt es unmittelbar nach der Geburt, muss dies bei der Personenstandsbehörde angezeigt werden.

Um die Trauerarbeit besser bewältigen zu können, kann für die Nachbetreuung eine Hebammenhilfe für zu Hause in Anspruch genommen werden. Eine Hebammenhilfe ist eine Leistung der Krankenkassen. Die Kosten für Leistungen, die außerhalb des Leistungskatalogs der Krankenkasse liegen, sind jedoch zur Gänze selbst zu tragen.

Um der Trauer Ausdruck zu verleihen, können auch spezielle Trauerseminare besucht werden.

Informationen zum Thema "Beruf und Finanzielles zur stillen Geburt/zu Sternenkinder" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Die Bestattungsmöglichkeiten können je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein. In allen Bundesländern besteht eine Bestattungspflicht für Totgeburten. In einigen Bundesländern besteht auch für Fehlgeburten eine solche Bestattungspflicht.

Stirbt ein Kind unmittelbar nach der Geburt, kommt es zu einem Verlassenschaftsverfahren. In diesem Fall erhalten Sie ein Schreiben von einer Notarin/einem Notar.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion