Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Privatrechtliche Verpflichtungen von Verstorbenen – Auflösung oder Abänderung

Die Erben sollten nicht übersehen, von der Verstorbenen/vom Verstorbenen eingegangene Vertragsverhältnisse gegebenenfalls zu beenden oder abzuändern. Das betrifft etwa

  • Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
  • Bei Wohnungsauflösung:
    • Abmeldung der Rundfunkgebühren
    • Abmeldung des Gas- und Strombezugs
    • Abmeldung des Telefons (Mobil- und Festnetz)
    • Abmeldung des Internets
  • Auflösung von Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
  • Auflösung von Konten, Bausparverträgen etc. bei Geldinstituten
  • Abänderung von Bausparverträgen, Versicherungsverträgen etc.
  • Kündigung oder Übernahme von Abonnements von Zeitungen, Zeitschriften etc.
  • Auflösung von Handyverträgen

Wenden Sie sich dazu an die jeweilige Institution oder an das jeweilige Unternehmen, mit der oder dem der betreffende Vertrag abgeschlossen wurde. Die entsprechenden Kontaktdaten finden sich meist in den Unterlagen der Verstorbenen/des Verstorbenen bzw. im Internet oder im Telefonbuch.

Informationen zum Thema Digitaler Nachlass finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hinweis

Vertragsauflösungen bzw. -änderungen können mit Kosten bzw. Gebühren verbunden sein.

Weitere Informationen über notwendige Meldungen im Todesfall finden sich im Kapitel Meldungen nach dem Todesfall.

Rückerstattung eventueller Zahlungsüberschüsse

In manchen Fällen hat die Verstorbene/der Verstorbene bereits Vorauszahlungen für vertraglich bestellte Güter, Dienstleistungen oder für Steuern geleistet (z.B. Mitgliedsbeiträge, Jahresabonnements, monatliche Einzahlungen bei Versicherungen etc.). In diesem Fall sollten Sie das betreffende Unternehmen, die betreffende Institution oder Behörde jedenfalls kontaktieren, um die Frage von eventuell möglichen Rückzahlungen zu klären.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz