Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Nach dem Hausbau

Ende des Bauvorhabens

Wenn Sie Ihr Bauvorhaben soweit abgeschlossen und auch die Aufschließungen Ihres Hauses durchgeführt haben, dann müssen Sie der zuständigen Behörde diesen Umstand melden. Dies erfolgt je nach Rechtslage in Ihrem Bundesland durch ein Ansuchen um Benützungsbewilligung oder durch eine Fertigstellungsanzeige. Einen Hinweis darauf, welche Maßnahme bei Ihnen erforderlich ist, finden Sie wahrscheinlich im Baubewilligungsbescheid.

Benützungsbewilligung

Damit Sie Ihr Haus auch nutzen und bewohnen dürfen, müssen Sie zuvor bei Ihrer Gemeinde um eine Benützungsbewilligung ansuchen. Durch die Erteilung der Benützungsbewilligung wird seitens der Behörde festgestellt, ob Ihr Bauvorhaben vorschriftsmäßig ausgeführt worden ist und folglich benützt werden darf.

Je nach Rechtslage in Ihrem Bundesland kann es sein, dass diesem Antrag nachstehende Überprüfungsbefunde beizulegen sind:

  • Bescheinigung über die bewilligungsgemäße Ausführung und den Bauvorschriften des Landes entsprechende Bauausführung
  • Überprüfungsbefund Rauchfangkehrerbetrieb
  • Überprüfungsbefund Elektroinstallationsfirma
  • Überprüfungsbefund der Heizanlagen
  • Bescheinigung über Dichtheit der Rohrleitungen etc.

Fertigstellungsanzeige

In einigen Bundesländern ist der Abschluss Ihres Bauvorhabens durch eine Fertigstellungsanzeige anzuzeigen.

Je nach Rechtslage kann es sein, dass der Anzeige folgende Überprüfungsbefunde beizulegen sind:

  • Lageplan mit Bescheinigung über die lagerichtige Ausführung des Bauvorhabens
  • Bestätigung über die vorschriftsmäßige Ausführung
  • Vorlage der Überprüfungsbefunde der Prüfungsingenieurin/des Prüfungsingenieurs
  • Bestandspläne
  • Rauchfangbefund
  • Kanalbefund
  • Wasserleitungsbefund
  • Gas- und Elektroinstallationsbefunde etc.

    Da in jedem Bundesland und in jeder Gemeinde diesbezüglich unterschiedliche Richtlinien gelten, ist es empfehlenswert, sich direkt an Ihre Baubehörde zu wenden.

Gebäudewartung/vorschriftsmäßige Benutzung

Jedes Gebäude muss in einem vorschriftsmäßigen Zustand erhalten und es darf ein Gebäude nur entsprechend seiner Widmung benutzt werden. Grundsätzlich zuständig ist hierfür die Gebäudeeigentümerin/der Gebäudeeigentümer.

Regelmäßige Inspektionen und Überprüfungen Ihres Hauses und der einzelnen Installationen und technischen Anlagen tragen dazu bei, dass Ausfälle und Schäden verhindert werden.

Folgende Kontrollen sollten regelmäßig durchgeführt werden, um teure Reparaturen zu vermeiden:

  • Kellerlichtschächte
  • Heizkörper
  • Wasserfilter
  • Holzkonstruktionen
  • Beschläge, Dichtungen und Anstriche
  • Dachentwässerung
  • Heizungsanlagen
  • Elektroinstallationen
  • Feuerlöscher etc.

Sollte eine Sanierung Ihres Wohnhauses notwendig sein, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde über etwaige Förderungsmöglichkeiten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion