Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Digitale Vorsorge

Eine Liste mit allen Online-Mitgliedschaften, Profilen und sonstigen Accounts, gegebenenfalls inklusive Benutzernamen und Passwörtern, ist die wichtigste Vorsorge für den digitalen Nachlass. Diese Liste sollte an einem sicheren Ort verwahrt werden (Dokumentenmappe) oder eventuell sogar bei einer Notarin/einem Notar hinterlegt werden.

Empfehlenswert ist es, neben den Zugangsdaten auch die gewünschte Vorgehensweise für die Hinterbliebenen festzuhalten. Grundsätzlich gibt es folgende vier Möglichkeiten, mit dem digitalen Nachlass umzugehen:

  • Erhaltung
  • Löschung
  • Archivierung
  • Übertragung der Daten an Angehörige/Erben/dritte Personen

Die meisten sozialen Netzwerke (Facebook, Instagram etc.) bieten mittlerweile Optionen an, um für den Todesfall vorzusorgen. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit einzustellen, dass bestimmte Personen informiert werden, wenn die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber über längere Zeit inaktiv ist bzw. eine Person als "Nachlasskontakt" festzulegen. Informationen dazu finden sich unter den Kontoeinstellungen des jeweiligen sozialen Netzwerks.

Eine technische Alternative zur physischen Liste der Zugangsdaten ist die Verwendung eines Passwort-Managers. Ein Passwort-Manager ist ein Programm, in dem alle Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter) gespeichert und mit einem einzigen Hauptpasswort abgerufen werden können. Eine Vertrauensperson kann im Todesfall mit dem einzigen Hauptpasswort alle Zugangsdaten abrufen.

Checkliste für die digitale Vorsorge

  • Erstellung eines Dokuments mit folgenden Informationen:
    • Welche Daten/Accounts/Online-Mitgliedschaften etc. gibt es?
    • Wie lauten die jeweiligen Zugangsdaten?
    • Was soll mit dem jeweiligen Account/den jeweiligen Daten geschehen (Erhaltung/Löschung/Archivierung/Übertragung der Daten an eine andere Person)?
    • Wer soll sich darum kümmern?
  • Verwahrung des Dokuments an einem sicheren Ort, der den Hinterbliebenen bekannt ist 
Hinweis

Es gibt Unternehmen, welche die technische Verwaltung des digitalen Nachlasses anbieten. Das ist allerdings risikoreich, denn Passwörter sollten niemals an Fremde weitergegeben werden!

Weiterführende Links

Broschüre "Digitaler Nachlass" (→ ISPA)

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion