Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Automatische Verständigung durch das Standesamt

Folgende Stellen werden (nach der Anzeige des Todesfalls) automatisch vom Standesamt verständigt:

  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    (Nur die im Dachverband Sozialversicherungsträger zusammengefassten Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungsträger wie z.B. ÖGK, SVS, BVAEB werden automatisch vom Standesamt verständigt. War die/der Verstorbene bei einer anderen Stelle versichert, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall dort selbst melden.)
  • Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
  • Meldebehörde des letzten Wohnsitzes
  • Wählerevidenz, wenn die Verstorbene/der Verstorbene die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens 14 Jahre alt ist
  • Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht)
  • Militärkommando, wenn die Verstorbene/der Verstorbene österreichischer Staatsbürger ist und zwischen 17 und 51 Jahre alt ist
  • Zivildienstserviceagentur
  • Statistik Austria
  • Örtliches Führerscheinregister des Hauptwohnsitzes (wenn die Verstorbene/der Verstorbene älter als 15 Jahre ist)
  • Jugendhilfeträger, wenn das Kind noch minderjährig ist
  • Arbeitsmarktservice

Hinweis

Bei ausländischen Staatsangehörigen, die in Österreich weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hatten, verständigt das Standesamt das Verlassenschaftsgericht, das für den Sterbeort zuständig ist. Dieses trifft dann die weiteren geeigneten Maßnahmen und verständigt in der Regel auch die ausländische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) in Österreich.

Weiterführende Links

Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2022

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion