Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Steuern und Behinderung

Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

Pauschalbeträge abhängig vom Grad der Behinderung stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den Betrag von 6.312 Euro (bis zum Jahr 2022: 6.000 Euro) nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

Ebenso sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen, also gleichfalls neben den pauschalen Freibeträgen.

Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

Zuständige Stelle

Das Finanzamt (→ BMF)

Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

Zusätzliche Informationen

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen (→ BMF) finden sich Informationen über:

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen