Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Verlassenschaft

Unter Verlassenschaft werden alle Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen verstanden, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben übergehen.

"Verlassenschaft als juristische Person" wird das Vermögen des Verstorbenen von seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens genannt.

Es gibt Rechte, die mit dem Tod erlöschen, andere gehen auf die Erben über.

Vererblich sind beispielsweise:

  • Privatrechtliche Vermögensrechte (z.B. ein Unternehmen, vertragliche Ansprüche)
  • Ansprüche aus Ablebens- und Unfallversicherungen, die keinen Begünstigten nennen bzw. wenn das Leben einer anderen Person versichert ist
  • Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüche 
  • Das Erbrecht selbst, aber auch Pflichtteilsansprüche und Ansprüche von Vermächtnisnehmern

Bei Miet- und Pachtrechten gibt es eine "Sonderrechtsnachfolge". Bestimmte nahe Angehörige, die zu Lebzeiten des Verstorbenen mit diesem einen gemeinsamen Haushalt führten, haben im Teil- und Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ein sogenanntes Eintrittsrecht:

  • Ehegatte
  • Eingetragener Partner
  • Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder)
  • Geschwister
  • Lebensgefährte

Voraussetzung in diesem Fall ist:

  • Die Lebensgemeinschaft muss mindestens drei Jahre gedauert haben oder
  • Die Wohnung muss zumindest zu Lebzeiten des Verstorbenen gemeinsam mit diesem bezogen worden sein

Eine Sonderregelung gibt es auch bei den Abfertigungsansprüchen. Bestimmte gesetzliche Erben erhalten hier einen originären (= direkten) Anspruch. Stirbt ein Arbeitnehmer, erhalten seine gesetzlichen Erben, zu dessen Unterhalt er verpflichtet war, die Hälfte dessen, was der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt als Abfertigung bekommen hätte.

Hinweis

Die Abfertigung fällt (zumeist) nicht in die Verlassenschaft.

Ansprüche auf Auszahlung einer Abfertigung aus einer betrieblichen Vorsorgekasse (= Abfertigung neu) – aufgrund des Umstandes, dass das Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Anwartschaftsberechtigten endet – haben der Ehegatte oder der eingetragene Partner sowie die Kinder (Wahl-, Pflege- und Stiefkinder) des Verstorbenen zu gleichen Teilen. Im Fall der Kinder ist Voraussetzung, dass für diese zum Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen Familienbeihilfe bezogen wird. Diese Ansprüche müssen jedoch binnen drei Monaten ab dem Tod schriftlich gegenüber der betrieblichen Vorsorgekasse geltend gemacht werden. Ansonsten fallen diese Ansprüche in die Verlassenschaft.

Bei den Pensionsansprüchen handelt es sich ebenfalls um direkte Ansprüche der Hinterbliebenen:

Gesellschafterrechte sind vererblich, solange sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts Anderes ergibt.

Achtung

Vererblich sind aber auch die Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen. Beispiele sind:

  • Steuerschulden
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Privatrechtliche Verpflichtungen (z.B. Bankverbindlichkeiten)
  • Mietzins- und Betriebskostenrückstände
  • Fällige Versicherungsprämien oder
  • Leasingraten
  • Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungskosten

Hinweis

Wenn Kinder bzw. der Ehegatte gesetzliche Unterhaltsansprüche haben, gehen diese bis zum Wert der Aktiva der Verlassenschaft auf die Erben über. Die Berechtigten müssen sich aber alles anrechnen lassen, was sie zu Lebzeiten durch vertragliche oder letztwillige Zuwendungen oder durch öffentlich- oder privatrechtliche Leistungen erhalten haben (Lebensversicherungssumme, Witwerpension oder Waisenpension).

Unvererblich sind beispielsweise:

Rechtsgrundlagen

§ 531 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer