Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Allgemeines zur Scheidung

Die nachfolgenden Informationen geben einen kurzen Überblick über das Scheidungsrecht. Da die mit einer Scheidung verbundenen Folgen individuell sehr unterschiedlich sind, ist es nicht möglich, hier auf den Einzelfall einzugehen.

Rechtliche Möglichkeiten einer Scheidung stellen die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung dar.

Falls eine Scheidung in Erwägung gezogen wird, ist es unbedingt nötig, sich über die rechtlichen, finanziellen und sonstigen Auswirkungen im konkreten Fall zu informieren. In die Überlegungen sind auch die Frage der Obsorge für die gemeinsamen Kinder miteinzubeziehen. Auch der Kindesunterhalt, den diejenige Ehepartnerin/derjenige Ehepartner in Geld zu leisten hat, die/der das Kind nicht in ihrem/seinem Haushalt betreut, ist zu berücksichtigen.

Für Informationen zu Scheidungsfragen stehen auch Beratungsstellen zur Verfügung.

Konkrete Schritte sollten erst nach reiflicher Überlegung aller Folgen eingeleitet werden. Zu bedenken sind unter anderem

  • die sozialversicherungsrechtlichen und pensionsrechtlichen Folgen nach der Scheidung
  • die Ansprüche auf Unterhalt
  • die Aufteilung
    • des ehelichen Gebrauchsvermögens (z.B. Hausrat, der im Laufe der Ehegemeinschaft erwirtschaftet wurde)
    • der Ehewohnung (das ist die Wohnung, in der das Ehepaar den Schwerpunkt der gemeinsamen Lebensführung hat oder hatte)
    • der Ersparnisse
    • der Schulden

Im Scheidungsfall kann die Mediation, das ist die harmonisierende Vermittlung bei persönlichen oder sozialen Konflikten, als Konfliktlösungsinstrument eine bedeutende Rolle spielen.

Weiterführende Links

Mediation (→ BKA)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz