Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Umgang mit dem digitalen Nachlass eines Verstorbenen

Wurde keine Vorsorge bezüglich des digitalen Nachlasses getroffen und die/der Verstorbene hat keine Aufzeichnungen ihrer/seiner Online-Aktivitäten hinterlassen, gibt es einige Tipps für Hinterbliebene, um die Online-Aktivitäten ermitteln und gegebenenfalls Schritte setzen zu können:

  • Mit Internetsuchmaschinen (Google) kann nach dem Namen oder E-Mail-Adressen der/des Verstorbenen gesucht werden. Auch nach Spitznamen oder Namenskürzeln sollte gesucht werden.
  • Freundinnen/Freunde, Verwandte, Kolleginnen/Kollegen sowie die Partnerin/der Partner sollten zu den Online-Aktivitäten der/des Verstorbenen befragt werden.

Wenn der digitale Nachlass identifiziert wurde, können die einzelnen Dienste bzw. Netzwerke kontaktiert und über den Todesfall benachrichtigt werden. In der Regel wird die Sterbeurkunde, oft aber auch die Einantwortungsurkunde, benötigt. Um Missbrauch auszuschließen, prüfen die Unternehmen solche Anträge in der Regel genau, was Zeit in Anspruch nimmt.

Hinweis

Einige (Bestattungs-)Unternehmen bieten die Suche bzw. die Verwaltung des digitalen Nachlasses an.

Zugriff auf E-Mail-Konten

Bei einigen E-Mail-Anbietern können die Hinterbliebenen einen Antrag auf Zugriff auf den Account der/des Verstorbenen stellen. Für den Antrag werden auch hier meist die Sterbeurkunde und die Einantwortungsurkunde benötigt.

Social Media

Die meisten sozialen Netzwerke (Facebook, Google+ etc.) bieten mittlerweile Optionen an, mit dem Konto einer verstobenen Person umzugehen. Auf Facebook kann beispielsweise ein Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands gestellt werden. Informationen dazu finden sich auf den Hilfe-Seiten des jeweiligen sozialen Netzwerks.

Weiterführende Links

Broschüre "Digitaler Nachlass" (→ ISPA)

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion