Müllabfuhrtermine

Müllabfuhrkalender GVA 2024

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 2024Welcher Müll darf in welche Tonne

Restmüll: Bringen Sie in die graue Restmülltonne/n nur jene Abfälle ein, die nicht getrennt gesammelt werden. Die Entleerungstermine sind 4wöchig.

Bioabfall: In der braunen Biotonne werden biogene Abfälle aus Küche und Garten gesammelt. Werfen Sie keinesfalls Kunststoffsackerl oder verpackte Lebensmittel in die Biotonnen. Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonnen eingebracht werden.

Gelber Sack/Gelbe Tonne: ACHTUNG - Neu ab 01.01.2023

Mit der "gelben" Sammlung werden ab 01.01.2023 ALLE Verpackungen - außer Glas und Papier - gesammelt. Gelbe Säcke dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden. Stellen Sie nur gänzlich befüllte Säcke zur Abholung bereit. Plastikflaschen und Getränkekartons bitte vor dem Einbringen zusammendrücken. 

Ebenfalls neu ab 2023: das Abfuhrintervall für die Gelben Tonnen wird auf wöchentlich umgestellt, die Gelben Säcke werden weiterhin alle vier Wochen abgeholt. 

Altpapier: In den mit einem roten Deckel versehenen Tonnen werden Altpapier und Kleinkartonagen gesammelt. Große Kartonagen bringen Sie bitte zum Altstoffsammelzentrum der Gemeinde. ACHTUNG: Wenn Sie mehr Altpapier haben, können Sie dieses - bis zu einem Drittel der Tonnengröße - gebündelt oder in einem Karton am Tag der Entleerung neben der vollen Altpapiertonne bereitlegen (keine leeren Großkartonagen).

Alle Mülltonnen und gelbe Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor der Liegenschaft zur Entleerung bereitzustellen! Die Deckel der Mülltonnen müssen dabei geschlossen sein.


Hier können Sie Ihren Müll Abfuhrplan Ihrer Straße auswählen

Allgemeines zum digitalen Nachlass

Beim digitalen Nachlass handelt es sich insbesondere um die Benutzerkonten und persönlichen Daten, die nach dem Tod eines Menschen im Internet weiter bestehen. Dazu zählen z.B.:

  • Profile auf sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn etc.)
  • E-Mail-Konten
  • Konten bei Online-Diensten (PayPal, Spotify, Netflix etc.)
  • Blogs, Websites, Domainnamen
  • Online-Banking
  • Mediendienste (Spotify, Netflix, Online-Abos von Zeitungen etc.)
  • Fotodienste (Instagram, Flickr )
  • Videodienste (YouTube, Vine etc.)
  • Versandhandel (Amazon, eBay etc.)
  • Profile auf Partnervermittlungsbörsen
  • E-Government (FinanzOnline, ID Austria, Handy-Signatur/Bürgerkarte etc.)

Auch Offline-Daten, die auf einem Gerät gespeichert sind (wie z.B. Fotos, Videos, Filme, Musik-Dateien, elektronische Dokumente etc.), gehören zum digitalen Nachlass.

Die Erben treten nach der Einantwortung in alle Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse der/des Verstorbenen ein. Auch im Internet geschlossene Verträge der/des Verstorbenen gehen also auf die Erben über.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 546 bis 548 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion